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ETA elektronische Einreisegenehmigung

Abzocke beim ETA-Antrag für Großbritannien

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Wer ab dem 9. April 2025 nach Großbritannien reisen möchte und keinen britischen oder irischen Pass besitzt, benötigt eine sogenannte Electronic Travel Authorisation (ETA). Dieses neue Einreisesystem betrifft auch viele EU-Bürger, darunter deutsche Reisende.

Was auf den ersten Blick nach einem unkomplizierten Online-Antrag aussieht, birgt jedoch erhebliche Risiken: Verbraucherschützer warnen aktuell vor unseriösen Anbietern, die mit überhöhten Preisen, irreführenden Versprechungen und teils betrügerischen Methoden arbeiten. Der folgende Artikel erklärt, worum es sich bei der ETA handelt, wie seriöse Antragswege aussehen – und wie sich Reisende vor Abzocke schützen können.

1. Was ist die ETA?

Die ETA ist eine elektronische Einreisegenehmigung, die alle Drittstaatsangehörigen benötigen, die visumfrei nach Großbritannien einreisen wollen. Ziel des Systems ist es, die Einreiseprozesse zu digitalisieren und gleichzeitig für mehr Sicherheit zu sorgen.

Einmal beantragt und genehmigt, erlaubt die ETA mehrfaches Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren oder bis zum Ablauf des genutzten Reisepasses. Die Kosten belaufen sich aktuell auf 10 britische Pfund (etwa 11,60 Euro), werden aber ab dem offiziellen Starttermin auf 16 Pfund (ca. 18,50 Euro) steigen.

Die ETA kann über zwei offizielle Wege beantragt werden:

  1. Über die offizielle Website der britischen Regierung (gov.uk)
  2. Über die offizielle UK ETA-App, die in den gängigen App-Stores kostenlos verfügbar ist

2. Warnungen vor betrügerischen und überteuerten Angeboten

Mit der Einführung neuer digitaler Verfahren gehen leider auch neue Formen des Missbrauchs einher. Bereits vor dem flächendeckenden Start der ETA warnten britische und deutsche Verbraucherschutzorganisationen vor dubiosen Drittanbietern im Internet.

Diese Webseiten sehen auf den ersten Blick oft offiziell aus, tragen Begriffe wie „UK Immigration“ oder „Official Travel Authorisation“ im Namen und nutzen professionelles Design. Tatsächlich handelt es sich dabei aber um kommerzielle Dienstleister oder gar betrügerische Anbieter, die für ihre Dienste horrende Preise verlangen. Statt der offiziellen 16 Pfund werden dort bis zu 80 oder 100 Euro verlangt – oft ohne wirklichen Mehrwert.

Ein besonders kritischer Punkt: Manche dieser Webseiten versprechen gegen Aufpreis eine „schnellere Bearbeitung“ oder einen „VIP-Service“. Tatsächlich gibt es aber keine beschleunigte Variante des ETA-Prozesses – alle Anträge werden gleich behandelt. Solche Angebote sind damit schlichtweg irreführend.

Zudem besteht bei der Nutzung solcher Seiten ein hohes Risiko des Datenmissbrauchs. Wer dort Passnummern, Geburtsdaten und Kreditkartendaten eingibt, läuft Gefahr, Opfer von Identitätsdiebstahl oder Betrug zu werden.

3. Erkennungsmerkmale seriöser Antragsstellen

Um sich vor Abzocke zu schützen, sollten Reisende auf folgende Hinweise achten:

  • Webadresse prüfen: Offizielle Antragsseiten der britischen Regierung enden immer auf „.gov.uk“.
  • Keine Suchmaschinen-Werbung nutzen: Viele betrügerische Seiten schalten Anzeigen bei Google oder Bing. Diese erscheinen oft ganz oben in den Suchergebnissen.
  • Kosten überprüfen: Offiziell kostet der Antrag maximal 16 Pfund. Wer deutlich mehr zahlen soll, ist vermutlich auf einer Drittanbieter-Seite.
  • Keine „Express-Bearbeitung“: Die britische Regierung bietet keine schnellere Bearbeitung gegen Aufpreis an. Solche Angebote sind unseriös.
  • App-Download nur aus offiziellen Stores: Die UK ETA-App ist kostenlos und in Googles Play Store sowie im Apple App Store erhältlich. Vorsicht bei APK-Dateien aus dubiosen Quellen!

4. Empfehlungen für Reisende

Wer eine Reise nach Großbritannien plant, sollte sich frühzeitig über die ETA informieren – idealerweise auf der offiziellen Website der britischen Regierung oder über seriöse Quellen wie dem Auswärtigen Amt.

  • Nur offizielle Kanäle nutzen: Am sichersten ist der Antrag über die Seite https://www.gov.uk/get-electronic-travel-authorisation oder die offizielle App.
  • Browser-Favoriten verwenden: Speichern Sie die offizielle Seite als Lesezeichen, um versehentliche Klicks auf Fake-Seiten zu vermeiden.
  • Zahlungsmittel mit Schutzfunktion: Verwenden Sie Kreditkarten mit Betrugsschutz und kontrollieren Sie Ihre Abrechnungen nach dem Antrag.
  • Im Zweifel beraten lassen: Bei Unsicherheit helfen deutsche Auslandsvertretungen oder die Verbraucherzentrale weiter.

5. Vorgehensweise bei Betrugsverdacht

Falls Sie bereits auf eine unseriöse Website hereingefallen sind, sollten Sie schnell handeln:

  • Zahlung stoppen oder rückgängig machen: Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank oder Ihr Kreditkarteninstitut.
  • Anzeige erstatten: Wenden Sie sich an die Polizei oder nutzen Sie die Online-Wache Ihres Bundeslands.
  • Beweise sichern: Machen Sie Screenshots von der betrügerischen Seite, speichern Sie E-Mails oder Quittungen.
  • Passdaten im Blick behalten: Beobachten Sie, ob Ihre Daten missbraucht werden (z. B. durch Bonitätsauskünfte oder Kreditkartenanfragen).

6. Augen auf bei der Antragstellung

Die Einführung der ETA für Großbritannien ist für Reisende eine zusätzliche Formalität, die mit einem geringen Aufwand verbunden ist – sofern man den Antrag über die richtigen Kanäle stellt. Wer jedoch auf betrügerische Angebote hereinfällt, riskiert nicht nur hohe Kosten, sondern auch den Missbrauch sensibler Daten.

Daher gilt: Augen auf bei der Antragstellung! Vertrauen Sie ausschließlich offiziellen Quellen, lassen Sie sich nicht von vermeintlichen „VIP-Services“ täuschen und melden Sie verdächtige Angebote. Nur so kann das neue Einreisesystem zu einer sicheren und effizienten Lösung für alle Beteiligten werden.

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