Die Mitnahme von Gepäck, auch „Traglast“ genannt, ist in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn (DB) AG verbindlich geregelt. Dort heißt es in der seit dem 11. Dezember 2011 gültigen Neuausgabe in Punkt 7.1, dass Reisende neben ihrem Handgepäck ein Stück Traglast mit sich führen dürfen. Als Traglast werden Gepäckstücke definiert, die, ohne selbst Handgepäck zu sein, „von einer Person getragen werden können“. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass durch die Mitnahme der Traglast keine anderen Reisenden behindert oder belästigt werden. Sonstige Schäden dürfen durch die Mitführung des Gepäcks natürlich auch nicht entstehen. Dafür hat der Reisende Sorge zu tragen. Gegenstände, die durch ihre Beschaffenheit dazu angetan sind, andere zu schädigen oder gar zu gefährden, dürfen nicht mitgeführt werden. Hierunter fallen unter anderem Schusswaffen sowie entzündliche, explosive oder giftige Stoffe und Substanzen. Wer mehr Traglast zu befördern hat, als er bei sich führen darf, kann diese als Reisegepäck bei der DB aufgeben.
Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme eines kleinen Tieres (nicht größer als eine Hauskatze) als Handgepäck stellt kein Problem dar, wenn das es in einem geschlossenen Behälter untergebracht ist. Die Beförderung eines solchen Tieres ist kostenfrei.
Größere Hunde, die nicht in einem geschlossenen Behälter untergebracht werden können, darf der Reisende mitnehmen, wenn das Tier angeleint bleibt und einen Maulkorb trägt. Für die Beförderung dieser Tiere muss der halbe Fahrpreis entrichtet werden. Ein BahnCard-Rabatt wird hier gewährt. Dafür muss für die Nutzung des ICE Sprinters kein Zuschlag bezahlt werden. Es versteht sich, dass auch hier der Passagier dafür verantwortlich ist, dass den übrigen Reisen durch die Mitnahme keine Schäden oder sonstigen Nachteile entstehen. Eine Ausnahme bilden Begleithunde und Blindenführhunde. Diese sind ausdrücklich vom Maulkorbzwang ausgenommen. Sie dürfen auch in Wagen mit Verpflegungseinrichtungen mitgenommen werden. Die Bedingungen der DB schließen ausdrücklich die Beförderung weiterer Tierarten aus. Hunde und Kleintiere mit ansteckenden Krankheiten dürfen natürlich ebenfalls nicht mit in den Zug gebracht werden.
Mitnahme von Fahrrädern
Fahrräder dürfen in Zügen bestimmter Kategorien transportiert werden. Pro Passagier ist ein Fahrrad erlaubt. Allerdings besteht seitens des Reisenden auf die Mitnahme kein ausdrücklicher Anspruch. Der Transport von Fahrrädern muss bei der Fahrt mit IC und EC Zügen vorher angemeldet werden. In ICEs dürfen Fahrräder grundsätzlich nicht mitgeführt werden. Die Preise für die Mitnahme von Rädern variieren je nach benutztem Zugtyp. Zusammenklappbare Fahrräder, mit den Maßen von Handgepäck, die entsprechend verstaut werden können, transportiert die DB gratis. Der bevohrstehenden Radtour oder dem Aktivurlaub steht somit nichts mehr im Wege.
Zugpersonal hat das letzte Wort
Grundsätzlich gilt, dass den Anweisungen des Bahnpersonals Folge zu leisten ist. Hält ein Zugbegleiter es für notwendig, dass ein Gepäckstück oder ein Fahrrad woanders deponiert werden muss, hat der Reisende dem Folge zu leisten. Fluchtwege dürfen auf keinen Fall durch Gepäckstücke oder Räder blockiert werden. Hält man sich an die Vorschriften und die Anweisungen des Bahnpersonals, so kann man ein entspanntes Reisen mit der Bahn genießen.